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Kommunale Personalangelegenheiten; Informationen
Die Personalverwaltung umfasst alle Aufgaben des Personalbereichs. Dazu gehören unter anderem:
- der Vollzug des Beamtenrechts und des Arbeitsrechts
- das Führen von Personalakten
- die Bearbeitung der Arbeits-, Urlaubs- und Fehlzeiten der Mitarbeiter
- die Personaldatenverwaltung und die Stellenbewirtschaftung
- die Tätigkeiten bei der Einstellung neuer Mitarbeiter und beim Ausscheiden von Mitarbeitern anfallen
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 14.03.2023
Stand: 14.03.2023