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Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung
Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 27.02.2023
Stand: 27.02.2023
Hinweise
Sofern die Veranstaltung als "Sport / Spiel" einzustufen ist (evtl. Fahrten mit Inline-Skates), ist dies nach § 31 StVO auf der Fahrbahn verboten. Im Zuge der Genehmigung der Gesamtveranstaltung kann auch eine Befreiung vom Fahrbahnbenutzungsverbot ausgesprochen werden.
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aichach):
- Antrag auf Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen
Sie können eine Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen online beantragen. Damit kann eine Straßensperrung für Veranstaltungen jeglicher Art beantragt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Straßenfeste oder Faschingsumzüge).