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06.02.2023

Bewerbung für das Schöffenamt

Dieses Jahr werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. 

Gesucht werden Personen, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadt Aichach hat hierzu eine Vorschlagsliste aufzustellen. Diese soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Bewerben kann sich jeder, der in Aichach und den Ortsteilen wohnt und zum Stichtag 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht. 
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Amtsfähigkeit führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. 
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw. und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Als ehrenamtliche Richter müssen sie Beweise würdigen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Schöffen brauchen Verantwortungsbewusstsein. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen stets gewahrt bleiben. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessenten, die sich in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen wollen, können das

Bewerbungsformular Schöffenamt (PDF, 858 kB)

herunterladen und ausgefüllt und unterschrieben an meldeamt@aichach.de zurücksenden oder sich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Aichach, Tandlmarkt 13, Zi.Nr. 003, (Tel.Nr. 08251/902-57) melden.

Bewerbungsschluss ist am 08. März 2023.

Weitere Informationen zum Schöffenamt und zur Entschädigung der Schöffinnen und Schöffen erhalten Sie über die nachfolgenden Links:

https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen

https://www.schoeffen-bayern.de/Infos/Ehrenamtliche-Richterinnen-und-Richter,-Schoeffinnen-und-Schoeffen/Entschaedigung-fuer-Schoeffen

https://www.schoeffenwahl.de