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Wohnsitz; Anmeldung
Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anmelden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 01.02.2022
Stand: 01.02.2022
Online Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aichach):
- Voranmeldung Nebenwohnung
Hier können Sie Ihre Nebenwohnung anmelden. - Voranmeldung Umzug
Hier können Sie Ihren Wohnungswechsel innerhalb der Kommune voranmelden. - Voranmeldung eines Zuzuges mit integriertem Wohnungsgeberformular
Hier können Sie Ihren Zuzug zur Kommune voranmelden.