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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Kurzbeschreibung

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 03.11.2023

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.